Spenden
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SPENDE PER ÜBERWEISUNG
Sie können unsere kommunalpolitische Arbeit und das Engagement des SPD-Ortsvereins Templin mit einer Spende finanziell
unterstützen. Bitte nutzen Sie dafür die folgende Bankverbindung:
Kontoinhaber:
SPD Ortsverein Templin
Bank: Sparkasse Uckermark
IBAN: DE12 1705 6060 3541 0015 50
Bank: Sparkasse Uckermark
IBAN: DE12 1705 6060 3541 0015 50
BIC: WELADED1UMP
Verwendungszweck:
Spende [Vorname + Name + Anschrift]
Wir danken für Ihre freundliche Unterstützung!
WICHTIGE HINWEISE ZUM THEMA SPENDEN:
SPENDENABZUGSFÄHIGKEIT
Nach §
34g des Einkommensteuergesetzes (EStG) können
50 % der Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe
von 1.650 € jährlich (bei Zusammenveranlagung*) von der Steuerschuld
direkt abgezogen werden. Darüber hinaus gehende Beiträge und Spenden bis
zu weiteren 1.650 € jährlich sind als Sonderausgaben nach §
10b Einkommensteuergesetz (EStG) abzugsfähig. [*Die
Lohn- / Einkommensteuer ermäßigt sich um 50 Prozent der Spenden an
politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der
gemeinsamen steuerlichen Veranlagung von Paaren um 1.650 Euro. Diese
Ermäßigung gilt damit für Spenden bis zur Höhe von insgesamt
1.650 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 3.300 Euro (§ 34 g
EStG).]
BESCHEINIGUNG FÜR DAS FINANZAMT
Bei
Spenden bis zu 200 € gilt der Kontoauszug oder der von der Bank
bestätigte Einzahlungsbeleg des Auftraggebers als Spendennachweis für
das Finanzamt. Ab
2021 gilt
der vereinfachte Zuwendungsnachweis bis 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Satz 1
Nr. 2 EStDV). Unabhängig von dieser Regelung wird von uns eine
Zuwendungsbescheinigung
ausgestellt. Bitte hierfür aber unbedingt den Vornamen und Nachnamen
sowie die Adresse im Verwendungszweck bei der Überweisung angeben. Für
Mitglieder der SPD reichen auch der Name sowie die Mitgliedsnummer zur
Identifizierung aus. Sollte der Platz einmal
nicht ausreichen, so bitten wir um Mitteilung auf anderem
Wege (Telefon, Brief, E-Mail) über die Spende.